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Wir kümmern uns um die neue Verglasung Ihres gesamten Fahrzeugs
- Reparaturen von Steinschlägen (Dauer meist <1h), Ausbau der Scheibe nicht notwendig
- Aus- und Einbau von Windschutzscheiben, Heckscheiben, Seitenscheiben
Steinschlagschäden führen nicht unmittelbau zu einem Zerbersten der Scheibe, dennoch sollten sie alsbald von einem Fachfrau/-mann begutachtet und behoben werden. Liegt der Schaden im Sichtfeld des Fahrers, muss die Scheibe ausgetauscht werden! Heck- und Seitenscheiben müssen in jedem Fall ausgetauscht werden.
Kosten:
Haben Sie eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (SB) abgeschlossen, kommen für eine Steinschlagreparatur keinerlei Kosten auf Sie zu. Im günstigsten Falle einer Reparatur wird u.U. auch keine SB Ihrer Versicherung fällig. Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung, ob Sie diesbezüglich eine freie Wahl der Werkstatt haben.
Schadenfreiheitsklasse:
Es erfolgt keine Hochstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse bei einer Inanspruchnahme Ihrer Teilkaskoversicherung. Gerne regeln wir den Schaden mit Ihrer Versicherung.
Reparatur oder Austausch?:
Auch wenn oft eine Reparatur ausreicht, ist ein Austausch zwingend notwendig oder sinnvoll. Eine Reparatur ist nur sinnvoll, wenn:
- die Scheibe aufgrund Ihrer Alterung nicht zu stark abgenutzt oder verschmutzt ist
- der Schaden die Länge von ca. 3 cm nicht übersteigt
- der Einschlag nicht im Sichtfeld des Fahrers erfolgte